Grundsteuer

Wir helfen Ihnen gerne bei der Abgabe der Grundsteuer-Erklärung.
Schnell und unkompliziert auch für neue Mandanten.
    
02166 97 29 00

Ansprechpartnerin: Jeanette Janzen


Einfach und sicher

Mit unserem digitalen Softwareworkflow sind wir bestens gerüstet, Ihre Steuerdaten zu verarbeiten und rechtssichere Erklärungen abzugeben.

Was ist neu ?

Aufgrund der Grundsteuerreform ist jede Eigentümerin und jeder Eigentümer eines Grundstücks verpflichtet, eine Erklärung zur Feststellung des Grundsteuerwerts (Feststellungserklärung) elektronisch beim zuständigen Finanzamt einzureichen. Ab dem
1. Januar 2025 ist dann der neu festzustellende Grundsteuerwert maßgeblich für die zu leistende Grundsteuer an die Städte und Gemeinden.

Private Eigentümer

erhalten ab Mai 2022 von der Finanzverwaltung Nordrhein-Westfalen ein individuelles Informationsschreiben mit Daten, die der Finanzverwaltung vorliegen und die Sie für die Erstellung der Feststellungserklärung benötigen. Vom 1. Juli bis zum 31. Oktober 2022 ist die Feststellungserklärung digital bei Ihrem zuständigen Finanzamt einzureichen.

Unternehmen

sind gleichermaßen betroffen.  Unternehmen müssen ebenfalls ihre Feststellungserklärungen bis zum
31. Oktober 2022 beim zuständigen Finanzamt einreichen. 

 

Wir bieten Ihnen verschiede Möglichkeiten, 
ihre Daten zu übermitteln:

Persönlich, E-Mail, Brief, Fax

Lassen Sie uns einfach das Ihnen zugegangene Schreiben vom Finanzamt und den Anfang 2022 erhaltenen Grundsteuerbescheid zukommen. Wir kümmern uns um den Rest.

Tel   0 21 66 / 97 29 00
Fax  0 21 66 / 97 29 0 36 
E-Mail: [email protected] 

Online-Datenerfassung

Erfassen Sie Ihre Daten komfortabel über unser System, auf das wir Ihnen Zugriff gewähren. Wir prüfen Ihre Daten und kümmern uns um die Erklärung.

Fordern Sie Ihre Zugangsdaten an:
E-Mail: [email protected]