Transparenz-Register 2022

Unsere Leistungen

  • Erfassung aller relevanten Unternehmensdaten im Registerportal des Bundesanzeigers


  • Erfassung aller relevanten Personendaten im Registerportal des Bundesanzeigers


  • Jährliche Aktualisierung


  • Rechtsberatung bei Bedarf

Was ist neu ?

Unternehmen (z.B. GmbH, KG, OHG) müssen künftig die Angaben zu ihren wirtschaftlich Berechtigten in das Transparenzregister eintragen, unabhängig davon, ob sich diese Angaben bereits aus anderen öffentlichen Registern (z. B. Handels-, Genossenschafts-, Partnerschaftsregister) ergeben.

Fristen für die Eintragung

  • Aktiengesellschaft, SE, Kommanditgesellschaft auf Aktien bis zum 31. März 2022
  • Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Genossenschaft, Europäische Genossenschaft oder Partnerschaft bis zum 30. Juni 2022
  • in allen anderen Fällen (z. B. eingetragene Personengesellschaften) bis spätestens zum 31. Dezember 2022. 

Wirtschaftlich Berechtigte

Sind die Personen, in deren Eigentum oder unter deren Kontrolle das Unternehmen stehet. 
Dies sind in der Regel Personen, die zu mehr als 25% beteiligt sind. In bestimmten Fällen gelten die Geschäftsführer als sog. fiktive wirtschaftlich Berechtigte. Wir beraten Sie gern.